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   LSG Bayern, 19.04.2023 - L 2 U 3/22   

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LSG Bayern, 19.04.2023 - L 2 U 3/22 (https://dejure.org/2023,26965)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.04.2023 - L 2 U 3/22 (https://dejure.org/2023,26965)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. April 2023 - L 2 U 3/22 (https://dejure.org/2023,26965)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • BAYERN | RECHT

    Arbeitsunfall, Rente, MdE, Gutachten, Minderung, Verletztenrente, Unfall, Schmerzen, Revision, Berufung, Unfallfolgen, Gesundheitszustand, Facharzt, Bescheid, sachlicher Zusammenhang, Zulassung der Revision, hinreichende Wahrscheinlichkeit

  • rewis.io

    Arbeitsunfall, Rente, MdE, Gutachten, Minderung, Verletztenrente, Unfall, Schmerzen, Revision, Berufung, Unfallfolgen, Gesundheitszustand, Facharzt, Bescheid, sachlicher Zusammenhang, Zulassung der Revision, hinreichende Wahrscheinlichkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.04.2023 - L 2 U 3/22
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).

    Welche Ursache wesentlich ist, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2009, B 2 U 18/07 R) sowie auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten ermittelt werden (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).

    Gesichtspunkte für die Beurteilung sind neben der versicherten Ursache als solcher einschließlich Art und Ausmaß der Einwirkung u.a. die konkurrierende Ursache (nach Art und Ausmaß), der zeitliche Ablauf des Geschehens, das Verhalten des Verletzten nach dem Unfall, Befunde und Diagnosen des erstbehandelnden Arztes sowie die gesamte Krankengeschichte (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).

    Eine Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber nicht als wesentlich anzusehen ist, wird auch als Gelegenheitsursache oder Auslöser bezeichnet (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).

    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt dagegen nicht (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).

    Dabei existiert keine zwingende Regel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexen Krankheitsgeschehen zur Umkehr der Beweislast führen würde (vgl. BSG; Urteile vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R, und vom 17.12.2015, B 2 U 11/14 R).

  • BSG, 03.03.1999 - B 9 VJ 1/98 B

    Befragung des Sachverständigen durch Verfahrensbeteiligte

    Auszug aus LSG Bayern, 19.04.2023 - L 2 U 3/22
    Denn der Bevollmächtigte hätte als anwaltlicher und damit rechtskundiger Vertreter den zuvor schriftsätzlich gestellten Antrag auf Befragung des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung - zumindest hilfsweise - stellen müssen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.02.1992, 1 BvR 1935/91; BSG, Beschlüsse vom 23.06.1998, B 9 V 31/98 B, vom 30.06.1998, B 10 AL 8/98 B, und vom 03.03.1999, B 9 VJ 1/98 B; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.06.1975, VI B 4.75).

    Denn das Fragerecht aus §§ 116 Satz 2, 118 Abs. 1 SGG i.V.m. §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO, § 62 SGG besteht nur in der Instanz, in der das Gutachten erstellt worden ist (vgl. BSG, Beschlüsse vom 03.03.1999, B 9 VJ 1/98 B, und vom 12.10.2017, B 9 V 32/17 B), was ein Wiederaufleben in der nächsten Instanz ausschließt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.1961, V ZR 46/60).

    Ganz abgesehen davon, dass sich der Senat bei seiner Entscheidung ohnehin nicht auf das Gutachten des F stützt, es auf dieses Gutachten gar nicht ankommt und schon daher ein Grund für eine Erläuterung nicht bestehen kann (vgl. BSG, Beschluss vom 03.03.1999, B 9 VJ 1/98 B), sind auch keine irrigen tatsächlichen Annahmen, Lücken oder Widersprüche im schriftlichen Gutachten des F ersichtlich, die eine Erläuterung erforderlich machen könnten (vgl. BSG, Urteile vom 27.06.1984, 9b RU 48/83, und vom 16.01.1986, 4b RV 27/85).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.04.2023 - L 2 U 3/22
    Die Bemessung des Grades der MdE ist eine Tatsachenfeststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 05.09.2006, B 2 U 25/05, und vom 02.05.2001, B 2 U 24/00 R).

    Dies gilt für die Feststellung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens des Versicherten ebenso wie für die auf der Grundlage medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen zu treffende Feststellung der ihm verbliebenen Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BSG, Urteil vom 02.05.2001, B 2 U 24/00 - m.w.N.).

    Erst aus der Anwendung (medizinischer) Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter Gesundheitsbeeinträchtigungen auf die verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten des Betroffenen auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles kann die Höhe der MdE geschätzt werden (vgl. BSG, Urteil vom 02.05.2001, B 2 U 24/00).

  • BSG, 16.01.1986 - 4b RV 27/85
    Auszug aus LSG Bayern, 19.04.2023 - L 2 U 3/22
    Ganz abgesehen davon, dass sich der Senat bei seiner Entscheidung ohnehin nicht auf das Gutachten des F stützt, es auf dieses Gutachten gar nicht ankommt und schon daher ein Grund für eine Erläuterung nicht bestehen kann (vgl. BSG, Beschluss vom 03.03.1999, B 9 VJ 1/98 B), sind auch keine irrigen tatsächlichen Annahmen, Lücken oder Widersprüche im schriftlichen Gutachten des F ersichtlich, die eine Erläuterung erforderlich machen könnten (vgl. BSG, Urteile vom 27.06.1984, 9b RU 48/83, und vom 16.01.1986, 4b RV 27/85).

    Die Tatsache allein, dass sich der Senat der Einschätzung des Sachverständigen F nicht anschließt, ist jedenfalls kein ausreichender Grund, den Sachverständigen vorzuladen und sein Gutachten erläutern zu lassen (vgl. BSG, Urteil vom 16.01.1986, 4b RV 27/85).

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.04.2023 - L 2 U 3/22
    Unfallfolgen sind die Gesundheitsschäden, die wesentlich durch den Gesundheitserstschaden eines Arbeitsunfalls verursacht worden sind oder die nach besonderen Zurechnungsnormen wie § 11 SGB VII dem Gesundheitserstschaden bzw. dem Arbeitsunfall zugerechnet werden (vgl. BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R).

    Der Gesundheitserstschaden wiederum ist eine den Arbeitsunfall selbst begründende Tatbestandsvoraussetzung (vgl. BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R, und vom 24.07.2012, B 2 U 23/11 R).

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.04.2023 - L 2 U 3/22
    Für die erforderliche Kausalität zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden sowie zwischen Gesundheits(erst) schaden und weiteren Gesundheitsschäden gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2009, B 2 U 18/07 R), die auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie beruht.

    Welche Ursache wesentlich ist, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2009, B 2 U 18/07 R) sowie auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten ermittelt werden (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Bayern, 19.04.2023 - L 2 U 3/22
    Die Bemessung des Grades der MdE ist eine Tatsachenfeststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 05.09.2006, B 2 U 25/05, und vom 02.05.2001, B 2 U 24/00 R).

    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind eine wichtige Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie den Umfang der Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen betreffen (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2006, B 2 U 25/05 R).

  • BSG, 06.05.1958 - 10 RV 813/56

    Unzulässigkeit einer Revision - Verletzung der Aufklärungspflicht - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Bayern, 19.04.2023 - L 2 U 3/22
    Das Recht aus § 109 SGG ist mit der Einholung des Gutachtens bei F im erstinstanzlichen Verfahren verbraucht (ständige Rspr., vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 06.05.1958, 10 RV 813/56, und Urteil vom 14.05.1991, 5 RJ 32/90).

    Besondere Umstände, die ausnahmsweise das Recht auf ein weiteres Gutachten nach § 109 SGG begründen würden (vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 06.05.1958, 10 RV 813/56, und Urteil vom 24.03.1961, 10 RV 1139/59), liegen nicht vor.

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.04.2023 - L 2 U 3/22
    Diese sind zwar nicht bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (vgl. BSG, Urteil vom 22.06.2005, B 2 U 14/03 R).
  • BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.04.2023 - L 2 U 3/22
    Denn der Bevollmächtigte hätte als anwaltlicher und damit rechtskundiger Vertreter den zuvor schriftsätzlich gestellten Antrag auf Befragung des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung - zumindest hilfsweise - stellen müssen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.02.1992, 1 BvR 1935/91; BSG, Beschlüsse vom 23.06.1998, B 9 V 31/98 B, vom 30.06.1998, B 10 AL 8/98 B, und vom 03.03.1999, B 9 VJ 1/98 B; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.06.1975, VI B 4.75).
  • BSG, 12.10.2017 - B 9 V 32/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
  • BSG, 30.06.1998 - B 10 AL 8/98 B

    Übergehen eines Beweisantrags im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 23.06.1998 - B 9 V 31/98 B

    Verletzung des § 103 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 27.06.1984 - 9b RU 48/83
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2106 -

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92

    Todesleiden - Schädigungsfolge - Hinterbliebenenrente - Wahrscheinlichkeit

  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 32/90

    Zurückweisung eines Antrags nach § 109 SGG

  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 U 1128/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2007 - L 5 B 23/07

    Krankenversicherung

  • VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923

    Antrag auf Gewährung von Unfallausgleich, Entscheidung zu Lasten des Klägers nach

  • BSG, 01.02.1996 - 2 RU 10/95

    Berücksichtigung einer Versteifung der rechten Schulter bei Entschädigung eines

  • LSG Hessen, 20.12.2011 - L 3 U 159/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

  • BSG, 17.04.1974 - 2 RU 33/74
  • BSG, 24.03.1961 - 10 RV 1139/59
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